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Aktuelles aus der AKH: BDA reicht drei Anträge zum Thema Vergabeverfahren in die Vertreterversammlung ein

18. Juni 2021

Die Fraktion des BDA Hessen hat in der ersten Online-Vertreterversammlung der AKH am 8. Juni 2021 drei Anträge zu Vergabeverfahren eingereicht.

Im ersten Antrag formuliert der BDA den Auftrag der AKH die öffentliche Hand aufzufordern, die staatlichen und kommunalen Bauverwaltungen zu stärken und auf Totalübernehmervergaben, bei denen die Trennung von Planung und Bauen vollständig aufgehoben wird, zu verzichten. Architekt*innen werden sonst zu abhängigen Subunternehmen und die eigenständige Qualität der Architektur leidet. Daher soll die Vergabe der öffentlichen Aufträge unter fairen Bedingungen für regionale Architekrubüros und Handwerksberufe stattfinden. Bei der Wahl der Verfahren soll die öffentliche Hand Architektenwettbewerbe und Vergabeverfahren stärken, die auch kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger berücksichtigt.

Der BDA Hessen fordert im zweiten Antrag eine Überprüfung, ob die Regularien des öffentlichen Vergaberechts von Unternehmen in Hessen anzuwenden sind, die wirtschaftlich von der öffentlichen Hand dominiert sind, insofern sie als Auftraggeber*innen für Planungs- und Bauleistungen fungieren, auch wenn diese Unternehmen privatrechtlich z. B. als GmbH organisiert sind. Gemeint sind Wohnungsbaugesellschaften in vorwiegend oder ausschliesslicher kommunaler Trägerschaft. Sollten die Regularien für solche Unternehmen derzeit nicht gelten, soll die AKH entsprechende Gesetzesinitiativen prüfen und veranlassen, diese Unternehmen an öffentliches Vergaberecht zu binden um Intransparenz zu vermeiden und öffentlicher Kontrolle zu ermöglichen.

Im für den BDA bedeutsamsten dritten Antrag fordert die BDA-Fraktion die AKH auf zu erklären, welche Schritte sie unternehmen wird, um nach dem EuGH-Urteil zur HOAI ihren Mitgliedern weiterhin ein wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass in VgV-Verfahren Architektenleistungen im Leistungswettbewerb vergeben werden. Bisher scheinen Vergabeverfahren zu dominieren, die restriktiven Zugangsbedingungen haben und somit insbesondere junge und kleine Architekturbüros ausschließen. Der Preiswettbewerb bei der Vergabe hat ihm eine nicht zustehende Relevanz entwickelt. Daher soll die AKH sich dafür einsetzen, dass in VgV-Verfahren Architektenleistungen im Leistungswettbewerb vergeben werden.

Die drei Anträge wurden nach einigen Wortmeldungen jeweils mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Die vollständigen Anträge als PDFs stehen am Ende der Seite zum Download bereit.

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