Der BDA Bayern
Der BDA versteht sich als eliteorientierter Verband für qualifizierte Architekten, die den strengen Berufungskriterien gerecht werden.
Eine ordentliche Mitgliedschaft setzt eine
Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, auch ausländischer Staatsangehörigkeit, berufen werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Zu Ehrenmitgliedern können ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, aufgrund besonderer Verdienste um den BDA ernannt werden.
Über die Berufung in den BDA entscheiden ausschließlich die Landesverbände.