Mitgliedschaft

Der BDA versteht sich als eliteorientierter Verband für qualifizierte Architekten, die den strengen Berufungskriterien gerecht werden.

Eine ordentliche Mitgliedschaft setzt eine

  • freiberufliche Tätigkeit als Architekt,
  • überdurchschnittliche Befähigung und Leistung,
  • persönliche Integrität,
  • Mitgliedschaft in einer Architektenkammer voraus.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, auch ausländischer Staatsangehörigkeit, berufen werden. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Integrität der Persönlichkeit 
  • überdurchschnittliche berufliche Befähigung und 
  • persönliche Leistungen, die die Ziele des BDA fördern.

Zu Ehrenmitgliedern können ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, aufgrund besonderer Verdienste um den BDA ernannt werden.

Über die Berufung in den BDA entscheiden ausschließlich die Landesverbände.

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