Themen

EU attackiert Steuerberater und Architekten

2. Juni 2015

Dass der Artikel „EU attackiert Steuerberater und Architekten“ in der FAZ vom 13.05.2015 insbesondere in der Architektenschaft für beträchtliche Unruhe gesorgt hat, liegt auf der Hand.

Wird doch von einem neuerlichen Versuch der EU Kommission berichtet, Rechte der Freien Berufe in der Bundesrepublik anzugreifen, wobei das Hauptziel die hier bestehenden Honorarordnungen darstellen.

2014_Karlheinz_Beer_Architekt_Stadtplaner_BDA_bearbeitet-2
2014_Karlheinz_Beer_Architekt_Stadtplaner_BDA_bearbeitet-2
Karlheinz Beer, Landesvorsitzender

Aktueller Anlass sind von der EU eingeleitete Verfahren (Peer Review und EU – Pilotverfahren), mit der Absicht, tatsächliche und vermutete Hemmnisse, die Dienstleistern aus anderen EU – Staaten im nationalen Bereich begegnen könnten, aufzuzeigen und auszuschalten. Dies erfolgt dadurch, dass die nationalen Regierungen von der Kommission auf Beschränkungen hingewiesen und zur Beseitigung der vermeintlichen Missstände aufgefordert werden.  Werden diese Vorgaben nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig beachtet, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Im Rahmen der derzeitigen Aktion wird die Behinderung des freien Marktzugangs bei den festgesetzten „festen Gebühren“ gesehen. In den Fokus genommen wurden dabei die Honorarordnung der Steuerberater, der Tierärzte und eben der Architekten und Ingenieure.

Die allgemein feststellbare Überraschung hinsichtlich dieses neuerlichen Angriffs auf die HOAI ist vor allem dadurch begründet, dass mit den Novellen 2009 und 2013 die Auffassung vertreten wurde, dass die HOAI nur noch reines Inländerrecht darstelle und deshalb dem Zugriff der EU Kommission nachhaltig entzogen sei. Richtig ist insoweit, dass diese Meinung und damit die Europafähigkeit der HOAI seinerzeit durch Gutachten und durch den parlamentarischen Dienst des Bundestages bestätigt worden ist.

Für weitere Beruhigung sorgte der Bericht zur Lage der Freien Berufe, herausgegeben 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium. Dieser enthält ein sehr eindeutiges Plädoyer für die Bedeutung der Freien Berufe und deren notwendiges Berufsrecht. Die Existenz von Honorarordnungen wird sehr deutlich gerechtfertigt. Abgesehen von einzelnen Irritationen, verursacht durch den Peer Review, gingen alle beteiligten Kreise davon aus, dass das Recht der Freien Berufe insbesondere von Regierungsseite anerkannt und aber auch gewahrt werde.

Doch nun ergibt sich sehr überraschend, dass diese Ruhe trügerisch war. Unsere Recherchen zeigen, dass die Hintergründe, die Anlass für den FAZ Artikel waren, tatsächlich alarmierend sind.

Im Juni steht eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zur „Transparenzinitiative der EU-Kommission mitgestalten – Bewährte Standards im Handwerk und in den freien Berufen erhalten“  an. In den dazu bekanntgewordenen Unterlagen haben die Fraktionen der Regierungsparteien zunächst im Wesentlichen die Standpunkte aus dem Bericht zur Lage der Freien Berufe bestätigt. Nunmehr soll jedoch auf eine Initiative des Kanzleramtes das ursprünglich klare Statement und Bekenntnis zu Honorarordnungen erheblich aufgeweicht werden, eventuell um gegenüber der Kommission auf Kosten der Architekten Wohlverhalten zu signalisieren. Zwischen den Fraktionen besteht scheinbar Uneinigkeit.

Es geht aktuell also tatsächlich um das weitere Schicksal der HOAI als Rechtsverordnung.

Der Berufsstand und die ihn tragenden Verbände und Organisationen sind daher – so wie 2003 nach dem Angriff des damaligen Wirtschaftsministers Clement – aufgefordert, alles Notwendige und Mögliche zum Erhalt des Honorarrechts zu unternehmen.

Der BDA Bayern ist in unserem Bundesverband in Berlin bereits aktiv geworden und fordert dringend den Wiedereintritt in den Verband der Freien Berufe auf Bundesebene. Wir bitten zudem alle Kollegen, Kontakte zu ihren Abgeordneten zu nutzen, sich für den Erhalt des Honorarrechts einzusetzen. Dass dieses für Auftraggeber wie für Auftragnehmer große Bedeutung hat, ist mittlerweile allen bewusst geworden. Ebenso wie die Tatsache, dass durch Honorarrecht Wettbewerb und freier Dienstleistungsverkehr keinesfalls behindert werden. Jedenfalls fehlt jeglicher Beleg dafür.

Über weitere Maßnahmen und Aktionen, die gerade erst beginnen, werden wir Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, weiter unterrichten.

Diese Bitte richte ich auch an Sie: Wann immer Sie Erkenntnisse zu dieser Problematik erhalten, bitte ich um entsprechende Information an den Landesverband, damit wir alle ein möglichst umfassendes und vollständiges Bild der Sachlage erhalten und erforderliche Maßnahmen ergreifen können.

Danke für Ihre Mitarbeit.

Mit kollegialen Grüßen
Karlheinz Beer, Landesvorsitzender