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Kammerwahl 2016 — Warum und wie wird gewählt?

22. Dezember 2015

Um die Zukunft unseres Berufes zu gestalten, ist gezielte Einflussnahme in Politik und Gesellschaft gefragt.

Nur den gestiegenen gesellschaftlichen, rechtlichen, technischen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden, wird nicht ausreichen. Wir müssen unsere tragende Rolle in der Wertschöpfungskette von der Planung bis zur Realisierung überzeugend darstellen. Mit Ihrer Stimme können Sie die Architektinnen und Architekten Ihres Vertrauens zur Vertretung Ihrer Interessen wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr. Auch um unsere Aufgabe, die Baukultur zu bewahren und mit Qualität und Vielfalt weiterzuentwickeln, im Interesse der Gesellschaft gerecht zu werden.

Sie wählen Ihre Vertretung – Ihre Stimme zählt!

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Wie wird gewählt?

Die Wahl zur XII Vertreterversammlung findet im Frühjahr 2016 statt. Jeder Wahlberechtigte erhält die Wahlunterlagen per Post und hat vier Stimmen zu vergeben.

Wahl der Vertreterversammlung

Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Ermittlung der Sitzverteilung in der Vertreterversammlung erfolgt nach dem „Haare-Niemeyer-Verfahren“. Dieses Verfahren kommt erstmals 2016 zur Anwendung und löst die alte Auszählungsweise nach D‘ Hondt ab. Nunmehr erfolgt die Verteilung der Sitze nach den einzelnen Listen entsprechend den ermittelten prozentualen Quoten.

Die Wahlzeit beginnt am 11. April 2016 und endet am 29. April 2016 um 18 Uhr.

Wahl des Vorstands und des Präsidenten

Die gewählten 125 Vertreter wählen in der konstituierenden Vertreterversammlung am 1. Juli 2016 die 11 Mitglieder des Vorstands der Bayerischen Architektenkammer. Hierzu werden aus den in der Vertreterversammlung vertretenen Listen Vorschläge zur Besetzung des Vorstands genannt.

Der Präsident, der 1. Vizepräsident sowie ein weiterer Vizepräsident werden anschließend in getrennten Wahlgängen in dieser Reihenfolge gewählt. Für diese Wahlen können nur Mitglieder des zuvor gewählten Vorstands vorgeschlagen werden.

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