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Stand zur Novelle Baukammerngesetz

31. Mai 2017

In Kürze wird der Bayerische Landtag über die Novelle des Baukammerngesetzes, nunmehr unter dem Eindruck eines aus Brüssel drohenden Vertragsverletzungsverfahrens, entscheiden.

Weshalb dem seit Jahren bekannten Umsetzungsbedarf der Berufsanerkennungsrichtlinie von den zuständigen Ministerien erst so verspätet nachgekommen wurde, ist kaum verständlich. Ärgerlich an der Sache ist, dass nun wegen des entstandenen Zeitdrucks, erneut, wie bei der Novelle 2007, kaum Raum für notwendige Diskussionen zu den Inhalten der Novelle geblieben ist.

Den Verbänden wurde lediglich eine Woche für Einwendungen gegen die Gesetzesvorlage eingeräumt. Den umfangreichen und detailliert begründeten Darlegungen und Änderungsvorschlägen des BDA, der Bayerischen Architektenkammer und weiterer Verbände wurde nicht Rechnung, der Gesetzentwurf wurde nahezu unverändert dem Landtag vorgelegt.

Dies hat den BDA veranlasst auch den im Landtag vertretenen Fraktionen nochmals die berechtigten Einwendungen und Änderungsforderungen vorzutragen. Leider blieben auch hier die erwarteten Reaktionen aus. Rühmliche Ausnahme bildeten hier aber die Freien Wähler, die nicht nur auf das Schreiben des BDA reagierten, sondern sich in den entscheidenden Punkten der BDA – Meinung angeschlossen und daraus einen Änderungsantrag formuliert haben.

In diesem Antrag, den wir nachfolgend wiedergeben, wurden insbesondere folgende BDA – Forderungen berücksichtigt und übernommen:

– Eintragungspflicht aller in Bayern ansässiger Architekten

– Verlängerung der Studienzeiten

– Regelung der künftigen Eintragungsverfahren in einer Rechtsverordnung

Leider wurde jedoch dieser Antrag im zuständigen Wirtschaftsausschuss von der Mehrheitsfraktion abgelehnt. Es steht daher zu befürchten, dass die Novelle mit den erkannten Unzulänglichkeiten und für den Berufsstand nachteiligen Regelungen zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten wird.

Prof. Lydia Haack
Landesvorsitzende