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Falsches Vergabeverfahren – Stellungnahme des BDA Bayern

25. Oktober 2017

Zum Artikel „Ein Meisterstück der Planung“, erschienen in der Ausgabe vom 13.09.2017 des Dingolfinger Anzeigers. Die Stellungnahme erschien am 6. Oktober 2017 in der Rubrik Leserbriefe:

„In der im Dingolfinger Anzeiger wiedergegebenen Stellungnahme beschreibt Herr Landrat Trapp die von den Architekten geforderten Leistungen. Diese Beschreibung gibt ziemlich genau das wieder, was der Gesetzgeber in der in hier maßgeblichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Leistungen für eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung vorgegeben hat.

Es handelt sich also keineswegs um eine „Freitagsnachmittagsleistung“ eines Lehrlings, wie der Landrat ursprünglich glauben machen wollte.

Auch die weiteren Einschätzungen stehen in Widerspruch zum geltenden Recht bzw. sind ein erstaunlicher Beleg dafür, dass Herrn Landrat Trapp geltende Regeln des Vergabe- und Architektenrechts fremd sind.

So kommt es nämlich hinsichtlich der Frage, welches Honorar für eine Architektenleistung angemessen ist, nicht auf die subjektive Einschätzung eines Einzelnen oder eines politischen Repräsentanten an, sondern auf die objektive Vorgabe des Gesetzgebers. Die unterscheidet sich von den Vorstellungen von Herrn Landrat Trapp deutlich.

Nahezu unfassbar ist die Verteidigung des gewählten Vergabeverfahrens mit dem Hinweis, der Landkreis sei schon öfter so verfahren und die Prophezeiung, die EU werde die Regeln, auf die sich die ByAK und Architekt Beer berufen haben, baldmöglichst beseitigen. Hier tritt zu Tage, dass der Landkreis Dingolfing keine Kenntnis davon hat, dass das geltende Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber erst vor knapp einem Jahr als zwingende Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie umfassend novelliert worden ist. Es ist also kaum denkbar, dass die EU ihre eigenen Vorschriften kassieren wird.

Keine Rechtfertigung des vergabewidrigen Verhaltens ist der Hinweis, dass bisher niemand die Vergabeverfahren des Landkreises beanstandet habe. Eindeutiges Unrecht wird auch bei rügelosen Wiederholungen nicht zum unbedenklichen Gewohnheitsrecht.

Bleibt zu hoffen, dass auch der Landkreis Dingolfing künftig die Vergabeverfahren nach geltendem Recht durchführt und dieser dabei die zur Verfügung stehenden und nachweisbar bewährten Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Durchführung von Architektenwettbewerben, nutzt, durchaus auch zum eigenen Vorteil.

Der BDA Bayern ist gerne bereit hier durch entsprechende Informationen unterstützend tätig zu werden. Auch ein Blick in das Vergabehandbuch des Freistaat Bayerns (VHF) wäre schon hilfreich.“

Prof. Lydia Haack,
Landesvorsitzende BDA Bayern

 

 

 

 

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