Themen

Best Practice zum VgV-Verfahren

13. Februar 2019

Am 21. Februar 2019, 19 Uhr, erläutert Lia Möckel (Rechtsanwältin der ByAK mit Schwerpunkt Vergaberecht), Best Practice zum VgV-Verfahren sowie den Sachstand zu Rügeverfahren. John Höpfner (Vorsitzender der Projektgruppe „Rechtsschutz VgV-Verfahren“ der ByAK) und Matthias Köppen (Referent Vergabe und Wettbewerb) werden die Diskussion begleiten und hoffen auf zahlreiche Anregungen aus dem Kollegenkreis zur Verbesserung der gegenwärtigen Praxis.

VgV-Vergabeverfahren sind ein bewährtes Mittel der öffentlichen Hand, Aufträge im Oberschwellenbereich zu vergeben. Für diese Verfahren gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. BDA-Mitglieder stellen regelmäßig Verletzungen dieser Regeln fest. Den Architekten bleibt das Mittel der Rüge, die im besten Fall zum Einlenken des Auslobers und einer Heilung der Regelverletzung führt. Im schlechtesten Fall wird die Rüge vom Auftraggeber ignoriert oder ohne Änderung zurückgewiesen. Letztes Mittel ist dann das Nachprüfungsverfahren, welches die vorherige Rüge voraussetzt.

Die Veranstaltung ist für BDA-Mitglieder gedacht. Der Eintritt ist frei. Anmeldung erbeten unter sekretariat@bda-bayern.de

Ort:
Geschäftsstelle BDA Bayern e. V.
Türkenstraße 34
80333 München