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BDA Bayern zum Arbeitsgespräch bei Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Dr. Hans Reichhart

9. Dezember 2019

BDA Bayern / as
BDA Bayern / as
Von links: Ministerialdirektor Helmut Schütz, Ministerialdirigentin Marion Frisch, Dipl. Ing. Karlheinz Beer, Prof. Lydia Haack, Staatsminister Dr. Hans Reichhart, Dr. Jörg Heiler, Dipl. Ing. Rainer Post

In einem offenen, konstruktiven Austausch zu berufspolitischen, ökonomischen und baukulturellen Fragen hat sich der BDA Bayern am 05.12.2019 kritisch zu den Themen Freie Berufe, HOAI, dem von der Bayerischen Staatsregierung geplanten vermehrten Einsatz von Generalplanern, Generalunter- und -übernehmern, zur Digitalisierung und zur aktuellen Vergabepraxis positioniert. Eine große Herausforderung, hier waren sich die Gesprächspartner einig, sei die – auch von den Bürgern gewünschte –  Umsetzung von Qualität unter einem beträchtlichen Kosten- und Zeitdruck.
Nicht zuletzt führe der Wunsch nach Kostensicherheit und gebündelter Koordinierung seitens der Staatsregierung, zu Auftragsvergaben aus einer Hand und damit zur zunehmenden Beauftragung von Generalplanern und -unternehmern bis hin zu Totalübernehmern.

Gleichzeitig wird die auch in ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht relevante Stellung der Freien Berufe, deren Strukturen von Kleinteiligkeit geprägt sind und die ein wesentliches wirtschaftliches Rückgrat in der beruflichen Landschaft Bayerns darstellen, wahrgenommen. Der BDA Bayern fordert daher eine differenzierte Gestaltung der Rahmenbedingungen und Durchführung von Bauaufgaben um diese Strukturen im Interesse von Auftraggebern, Verbrauchern und zur Sicherung der Qualität zu erhalten. Kleinteilige Strukturen fördern zudem das Handwerk und die wirtschaftlichen Kreisläufe vor Ort.

Dies betrifft zudem auch den im Rahmen von Vergaben geforderten Einsatz von BIM, der vor allem bei Großbauten vermehrt zum Einsatz kommen soll. Für mittlere und kleine Baumaßnahmen sollte die Planungsmethode, mit dem Ziel eines optimalen Ablaufs und einer qualitätsvollen Planung, auf die unterschiedlichen Bürostrukturen abgestimmt und daher, wie bisher, frei wählbar sein.  Sinnvolle und maßvolle Kriterien bei Vergabeverfahren durch den Auslober, sollen es den kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern gemäß §75 der VGV ermöglichen an Verfahren teilzunehmen, um so die Vielfalt aller Bürostrukturen zu erhalten. Dies gilt auch für die Unterschwellenvergabe, bei der nicht allein das günstigste Angebot, sondern Planungs- und Prozessqualität maßgebliche Kriterien sind. Durch die Vorgabe des vom Auftraggeber unabhängig auf Basis der Bauaufgabe ermittelten Regelhonorarsatzes könne zudem ein reiner Preiswettbewerb ausgeschlossen werden, der am Ende ruinös für alle Strukturen ist und zu einem Verlust von innovativer Kreativität und nachhaltigen Konzepten führt, die gerade im Kontext von Klimawandel, Migration und Wohnungsnot von unserer Gesellschaft so dringend gebraucht werden.

Der BDA Bayern sieht sich im Schulterschluss mit dem Ministerium, für Qualität und Nachhaltigkeit einzustehen. Angesichts des gesellschaftlichen und technologischen Wandels müssen jedoch konkret Maßnahmen entwickelt werden, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Qualitäten unter den künftigen Rahmenbedingungen weiterhin zu gewährleisten. Die durch den Klimawandel notwendig werdenden Maßnahmen hin zu langlebigen, nachhaltigen Gebäuden und städtebaulichen Strukturen werden hierbei eine wesentliche, positive Rolle spielen. Eine junge sensibilisierte Generation mit einem neuen Bewusstsein für Qualität und sorgsamen Umgang mit Ressourcen wird diesen Argumenten aufgeschlossen gegenüber stehen.