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Pressekonferenz „Die Abreißerei muss ein Ende haben!“ am 7. März 2022

22. Februar 2022

© Alexander Fthenakis
© Alexander Fthenakis
Abriss Königshof München

Am Montag, 7. März 2022 findet von 11.00 bis 12.00 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Bayerischen Landesverband für Heimatpflege e. V. im Münchner Presseclub statt. Wir fordern:

„Die Abreißerei muss ein Ende haben!“

Auf dem Podium sitzen:
Dr. Olaf Heinrich, Vorsitzender des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V.
Dr.-Ing. Jörg Heiler, Landesvorsitzender des BDA Bayern
Dipl.-Ing. Annemarie Bosch, Mitglied des BDA Präsidiums
– Moderation: Dr. Rudolf Neumaier, Geschäftsführer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V.

Wussten Sie, dass 40 Prozent des CO2-Ausstoßes in Deutschland mit dem Bauen zusammenhängt? Und wussten Sie, dass pro Person mehr als 2,5 Tonnen an Bau- und Abbruchabfallen anfallen, während der öffentlich heftig diskutierte Verpackungsabfall bei 227 Kilogramm pro Person liegt?

Wir brauchen eine neue UMBau-Kultur!

Unsere Gebäude verbrauchen zu viel Energie, zu viel Material, zu viele Ressourcen.
Das Bauen könnte nennenswert zur ökologischen Wende und zum Klimaschutz beitragen. Dazu müssen wir den Gebäudebestand erhalten und weiterentwickeln. Wir müssen wegkommen von einem linearen Prozess des Herstellens, Verwendens und Wegwerfens hin zu einem zirkulären Prozess. Bestandsbauten sind keine Last, sondern ein Potenzial – für Identitätsstiftung, als Zeitzeugnis, als Ressource für Nachhaltigkeit und für sorgsamen Umgang mit Energie und Material.

Seine Position zum Bestand hat der BDA deutlich gemacht. Die Strategien sind beschrieben. Die Überzeugung und das Wissen sind da. Die praktische Umsetzung bleibt jedoch schwierig. Sorge tragen für den Bestand wird verhindert. Daher die 13 Forderungen von BDA und Landesverein für Heimatpflege, um jetzt ins konkrete Machen zu kommen:

1. Grundsteuer: Beim Weiterbauen im Bestand bleiben neu entstandene Flächen aus den Grundsteuermesszahlen draußen.
2. Das Kommunale Wohnraumförerungsprogramm (KommWFP): ist so zu verändern, dass es bei Neubauten im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ nach dem LEP keine Förderung mehr gibt. Dort steht genügend leer, um bestehende Häuser zu reaktivieren. In allen Bereichen wäre die Umnutzung von Altbauten mit 40 % zu fördern und die Förderung von Neubau entsprechend zu kürzen, auf etwa 20%.
3. Baunutzungsverordnung: Das in §17 geregelte Maß der baulichen Nutzung darf bei Bestandserweiterungen in bestehenden Baugebieten um 25% oder um die Fläche eines Geschoßes erhöht werden. (Anmerkung: Aufgabe dabei, Integration in städtebaulichen Bestand und Qualitätssicherung. Quartier insgesamt verbessern und Konfliktpotenzial Investoreninteresse Quartiersinteresse beachten. Zur Stellplatzfrage müssen Kommunen „Nachverdichtungspläne“ und Mobilitätskonzepte erstellen. Zu diskutieren ist ebenso, ob die Erhöhung der baulichen Nutzung nur bei der GFZ oder auch bei der GRZ möglich sein soll, z.B. zur Vermeidung neuer Bodenversiegelung)
4. Gebäudeenergiegesetz: Graue Energie fließt in Berechnungen und Bewertungen ein.
5. Gebäudeeffizienzerlass: Bestandsgebäude und Neubauten werden bei den Klima- und Umweltfolgen ganzheitlich bewertet.
6. Städtebauförderung: Der mögliche Kostenunterschied zwischen Bestandssanierung und Neubau wird bei geförderten Bauvorhaben vollständig ausgeglichen.
7. Sonderabschreibung: Nach §7 EStG sollte nicht nur in Sanierungsgebieten erhöhte Abschreibungen möglich, sondern auch in Dorf- und Kerngebieten.
8. Bayerische Bauordnung: Bestandsgebäude, die nach § 63 „Abweichungen“ durch Neubauten mit gleichen Abstandsflächen ersetzt werden dürften, erhalten bei einer Sanierung eine vollständige Förderung des möglichen Kostenunterschieds zum Neubau.
9. Umbauordnung: Die bestehende Forderung des BDA Bund, der BAK, von AFF u.a. nach einer Umbauordnung unterstützen wir! Die Landesbauordnungen sind in erster Linie für den Neubau gemacht und erschweren deutlich den Erhalt und die Weiterentwicklung des Bestands. Standards des Neubaus müssen hier sorgfältig angepasst und damit zusammenhängende Haftungsfragen für die am Bau Beteiligten geklärt werden.
10. Bayerisches Denkmalschutzgesetz: Die in Artikel 1 definierte Bedeutung eines Denkmals wird erweitert durch die Kriterien „sozial“ und „identitätsstiftend“. Damit erhalten die Denkmalschutzbehörden einen größeren Spielraum für eine Einordnung des Bestands als Denkmal und Bauherr*innen damit den Zugang zu Förderungen.
11. Stellplatzsatzungen: Bei Nutzungsänderungen im Bestand mit höherer Stellplatzanzahl muss nur die Anzahl der bisherigen Nutzung nachgewiesen werden. Hierfür sind Mobilitätskonzepte mit z.B. Fahrradstellplätzen, Car-Sharing etc. erforderlich.
12. Kostenwahrheit: Bei öffentlichen oder staatlich geförderten Bauvorhaben werden zur Entscheidungsfindung die gesamten Klima- und Umweltfolgekosten für Abbruch, Entsorgung und Neubau beim Vergleich mit Bestandssanierungen in die Kostenschätzung eingerechnet.
13. Öffentliche Kampagne: Die Politik sollte eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den „Bestand“ starten.

Bauen muss vermehrt ohne Neubau auskommen. Wir brauchen eine neue Denkweise, die auf Pflegen und Reparieren abzielt!

Die Pressekonferenz wird per Livestream übertragen >>
https://www.youtube.com/c/PresseClubM%C3%BCnchen-e-V

 

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