Mitgliedschaft

Der BDA versteht sich als Verband für qualifizierte Architektinnen und Architekten, die den strengen Berufungskriterien gerecht werden.

Die Voraussetzungen für die Berufung als ordentliches Mitglied setzt eine freiberufliche Tätigkeit als Architektin oder Architekt, überdurchschnittliche Befähigung und Leistung sowie persönliche Integrität voraus.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architektinnen und Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, auch ausländischer Staatsangehörigkeit, berufen werden. Die Voraussetzungen für die Berufung als außerordentliches Mitglied setzt die Integrität der Persönlichkeit, überdurchschnittliche berufliche Befähigung und persönliche Leistungen, die die Ziele des BDA fördern, voraus.

Zu Ehrenmitgliedern können ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, aufgrund besonderer Verdienste um den BDA ernannt werden.

Über die Berufung in den BDA entscheiden ausschließlich die Landesverbände.

Ehrenmitglieder des BDA Bayern
Erwin Huttner
Herbert Kochta
Prof. Dr. Christoph Hackelsberger
Prof. Dr. eh. Kurt Ackermann
Bea Betz
Ernst Maria Lang
Prof. Hermann Scherzer
Prof. Hans Busso von Busse
Prof. Dr. eh. Peter C. von Seidlein
Prof. Werner Wirsing